Schutz gegen Mietnomaden
von Joachim Feller (Feller Immobilien)
Obwohl der prozentuale Anteil bei wahrscheinlich nur 1% liegt ist es sehr ärgerlich oder manchmal sogar Existenz bedrohend, wenn sich ein Mietnomade eingeschlichen hat.
Unter Mietnomaden versteht man Menschen, die sich mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen, in eine Wohnung oder Haus einmieten und dort so lange wie möglich wohnen bleiben. Der Vertragsabschluss wird durch ein seriöses Äußeres und teils auch gefälschte Papiere, ohne vorab erfolgte Kautionszahlung erschlichen. Oft wird die Immobilie in einem schlechten Zustand, manchmal mit bewussten Zerstörungen, hinterlassen.
Das Handeln der Mietnomaden verstößt gegen geltendes Recht und wird nach § 263 Strafgesetzbuch als so genannter Eingehungsbetrug strafrechtlich verfolgt. Selbstverständlich kann ein Vermieter seine Ansprüche gegen den säumigen Mieter auch im Wege des Zivilrechtsverfahrens versuchen, einzuklagen. Dabei stellt sich nur häufiger das Problem, des ehemaligen Mieters habhaft zu werden.
Denn wer als Mietnomade unterwegs ist, lässt keine Nachsende-Adresse beim Vermieter zurück. Gleichzeitig muss der verklagte Mieter solvent genug sein, die Forderungen des Vermieters zu erfüllen. Oft bleibt dem Vermieter nur die Chance, mittels Vermieterpfandrecht an den in der Wohnung befindlichen Gegenständen, sofern noch etwas Wertvolles vorhanden ist, die Kosten zu reduzieren. Die lange Dauer des Verfahrens vor Gericht nutzen Mietnomaden, um möglichst lange kostenfrei in der Wohnung wohnen zu bleiben. Dadurch entstehen Mietausfälle von mehreren Monaten für den Vermieter.
Der sinnvollste Schutz vor Mietnomaden beginnt vor der Vertragsunterzeichnung. Ist die Laus erst einmal im Pelz, ist der Schaden schon entstanden. Vermieter dürfen sich keinesfalls durch gute Kleidung oder mondäne Autos blenden lassen.
Zur Absicherung sollten die finanziellen Verhältnisse des zukünftigen Mieters überprüft werden. So kann man sich beispielsweise eine Gehaltsabrechnung oder einen Arbeitsvertrag vorlegen lassen. Da solche Papiere gefälscht werden können und dies bei Mietnomaden durchaus vorkommt, sind zwei Handlungsanweisungen besonders gut zur Absicherung geeignet. Keine Vertragsunterzeichnung ohne Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Mietnomaden liegt es daran, ihre wahre Identität zu verschleiern. Ein offizielles Ausweisdokument lässt sich schwerer fälschen als ein Arbeitsvertrag oder eine Bürgschaftserklärung. Eine Unterzeichnung des Mietvertrages sollte zudem erst erfolgen, wenn der Vermieter die Kaution vom künftigen erhalten hat. Mietnomaden versuchen, die Zahlung der Mietkaution mit verschiedenen Tricks zu vermeiden. Gibt es bei einem der genannten Punkte Probleme, sollte der Vermieter skeptisch werden und die Vertragsunterzeichnung auf Eis legen, bis die Probleme gelöst sind oder sich für einen anderen Mieter entscheiden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die Mietkaution per Bankbürgschaft geben lassen. Da Mietnomaden über keine Bonität verfügen, bekommen Sie logischerweise auch keine Bürgschaft. Es gibt auch die Möglichkeit, dass man sich vom Mieter vor Vertragsunterzeichnung eine aktuelle Schufa-Auskunft vorlegen lässt. Wer nichts zu verbergen hat, ist wahrscheinlich auch bereit diese zu besorgen.
Schutz gegen Mietnomaden



